Die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material ist nur nach vorheriger Lizenzierung zulässig. Die Lizenzen werden beim Lizenzinhaber oder einer zuständigen Verwertungsgesellschaft erworben.

Wenn geistiges Eigentum, zum Beispiel ein Lied in Original oder Coverversion, in irgendeiner Form auf den Datenträgern vorhanden ist, muss zur Vervielfältigung die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden. Die Verwertung der Urheberrechte kann der Urheber an eine sogenannte Verwertungsgesellschaft abtreten. Damit kümmert sich dann die Verwertungsgesellschaft um die Erlaubnis zur Vervielfältigung.

In Deutschland ist die GEMA in München zuständig für die Lizenzierung; ferner gilt die sogenannte 'GEMA Vermutung'. Der Auftraggeber ist in der Beweispflicht, dass kein lizenzierungspflichtiges Material vervielfältigt wird, bzw. dass alle zur Produktion notwendigen Lizenzen rechtmässig erworben wurden. Zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material benötigen wir daher eine Auslieferungsgenehmigung der für das Land des Auftraggebers zuständigen Verwertungsgesellschaft.

Muss ich Mitglied bei der GEMA werden?

Nein. Die Lizenzierung bedarf keiner Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft. Eine Mitgliedschaft ist eventuell für Urheber interessant, die Ihr Material durch eine Verwertungsgesellschaft schützen lassen möchten.

Mein Projekt beinhaltet nur Eigenkompositionen, die bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet sind. Benötige ich trotzdem eine Auslieferungsgenehmigung?

Ja. Zur Vervielfältigung von Audio-Daten benötigen wir aufgrund der GEMA-Vermutung eine Auslieferungsgenehmigung. Allerdings handelt es sich bei der Lizenzierung in diesem Fall um eine reine Formalität.

Welche Kosten zur Lizenzierung kommen auf mich zu?

Das kommt ganz darauf an, was für ein Material Sie vervielfältigen. Wenn kein lizenzierungspflichtiges Material verwendet wird fallen auch keine Lizenzierungskosten an.

Wenn lizenzierungspflichtiges Material verwendet wird berechnen die Verwertungsgesellschaften die Kosten anhand eines internen Schlüssels. Fragen zu den Kosten beantwortet Ihnen die für ihr Land zuständige Verwertungsgesellschaft.

Wie erhalte ich die Auslieferungsgenehmigung?

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Verwertungsgesellschaften

GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Generaldirektion München
Postfach 80 07 67
81607 München, Deutschland
Tel. +49 (0)89 48003 800
info-vr@gema.de
http://gema.de

AUSTRO MECHANA - Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
Postfach 55
1031 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 71787-0
office@aume.at
http://aume.at